Chippflicht und Heimtierdatenbank
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Häufig stellt sich heraus, dass Hunde zwar gechipt, aber entweder bei einer ausländischen Datenbank oder gar nicht registriert sind. Tatsächlich macht der Chip aber nur gemeinsam mit der Registrierung Sinn, da z.B. im Falle des Entlaufens eines Hundes nur so der Besitzer rasch gefunden werden kann. Auch das Absuchen ausländischer Datenbanken ist in der Praxis meist nicht erfolgreich.
Verantwortlich für die Registrierung bei der Heimtierdatenbank ist der Hundebesitzer. Allerdings können die Daten auch bei der Registrierung durch den Tierarzt bei einer privaten Suchseite (z.B. Animaldata) seit geraumer Zeit direkt an die Heimtierdatenbank weitergeleitet werden.
In meiner Praxis werden neu gechipte Hunde automatisch auch bei der Heimtierdatenbank registriert, wenn das der Besitzer wünscht und alle Daten (Ausweisnummer etc.) bekannt gibt. Da diese Möglichkeit aber erst seit Kurzem besteht, sollten Sie unbedingt überprüfen, ob Ihr Hund tatsächlich schon bei der Heimtierdatenbank registriert ist.
Viele Gemeinden nehmen mittlerweile in diese Heimtierdatenbank Einsicht oder fordern von den Hundehaltern die Registrierungsnummer ein. Laut Strafbestimmungen kann die Verabsäumung der Registrierung eine Geldstrafe von bis zu € 3750,- (im Wiederholungsfall bis € 7500,-) nach sich ziehen. Sollte ihr Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank zu finden sein, können Sie die Registrierung selbst online durchführen. Entweder gleich auf der Seite des Bundesministeriums oder über Animaldata. Falls Ihr Hund bereits bei Animaldata registriert ist, brauchen Sie nur die fehlenden Daten (Ausweisnummer, Geburtsdatum, Haltungsbeginn) ergänzen. Das Passwort für die Äderungen bei Animaldata finden Sie rechts unten auf ihrer Registrierungskarte.